Fahrzeitraum ist von April bis Oktober oder nach Vereinbarung
Termine werden zusammen ausgemacht. Eine Stornierung muss 5 Werktage vorab erfolgen ansonsten werden 50% der Kosten geltend
Bei Fahrten „mit dem eigenen Boot“ ist keine Haftung auf Sach- oder Personenschäden vorhanden
Prinzipiell besteht keine Haftung für Personenschäden
Bei Hochwasser oder anderen Katastrophenartigen Ereignissen tritt die Klausel „höhere Gewalt“ in Kraft. Hierbei fallen 30% des Auftragswertes an.
Falls ein Ausfall von unserer Seite stattfindet ( z.B. Boot defekt oder Krankheitsbedingt) gibt es die Möglichkeit sein Geld zurück zu bekommen oder einen neuen Termin zu vereinbaren.